AGB

§ 1 Allgemeines

§ 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend: „Käufer“) bei Vinico e.K., Bahnhofstraße 19, D-78224 Singen, Inhaber: Jan Vinzenz Krause, Amtsgericht Freiburg, HRA-Nr. 700475 (nachfolgend „Vinico“, „Verkäufer“) tätigen. § 1.2  Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. § 1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. § 1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss 

§ 2.1 Die Produktdarstellungen auf der Homepage von Vinico / Werbekondome.com dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Ein Vertrag kommt mit Angebot und Annahme zustande. Angebot und Annahme sind schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. § 2.2 Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.

§ 3 Preise

Die auf der Webseite genannten Preise sind alle zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Versandkosten.

§ 4 Versandkosten

Die Versandkosten trägt der Kunde.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug                                                                                  

§ 5.1  Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. § 5.2  Sobald Fristen unverhältnismäßig überschritten werden, wird der Kunde informiert.  (Nichtverfügbarkeit der Leistung). Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gem. § 10 dieser AGB. § 5.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche oder elektronische Mahnung  mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt

§ 6.1 Die Lieferung erfolgt mit der Deutschen Post AG und anderen Postdienstleistern in folgende Länder: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Vatikan, Österreich, Australien, Japan, Kanada, USA .    § 6.2 Die Kosten einer Nachlieferung trägt der Verkäufer, soweit er die für die Nachlieferung ursächlichen Gründe zu vertreten hat.

§ 6.3 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorgeschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird eine bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet. § 6.4 Lieferort ist der Erfüllungsort. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Das Risiko des zufälligen Untergangs geht mit Auslieferung auf den Kunden über. § 6.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 10,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen

§ 7.1 Die Zahlung erfolgt auf Vorkasse bei der ersten und zweiten Bestellung. Die Zahlung ist nach der Rechnungsstellung fällig.Danach 14 Tage netto.
§ 7.2 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. § 7.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. § 7.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren. § 7.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), kann der  Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt                                                                                                               

§ 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. § 8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. § 8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen.

§ 9 Layout und Graphikarbeiten                                                                                      

9.1 Der Kunde ist berechtigt, das vom Verkäufer bei der Erfüllung des Vertrages zu verwendende Layout vorzuschlagen. § 9.2 Sollte das Layout auf Wunsch des Kunden durch den Verkäufer angefertigt werden, so ist der Kunde verpflichtet, das angefertigte Layout entsprechend § 640 BGB abzunehmen. Die Abnahme bedarf der Schriftform. Die Beschaffenheit des Layouts ist hierbei vertraglich zu vereinbaren. Der Kunde ist nicht verpflichtet das Layout abzunehmen, wenn es von der vereinbarten Beschaffenheit erheblich abweicht.

§ 10 Gewährleistungsansprüche des Käufers                                                                           

§ 10.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

§ 10.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. § 10.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. § 10.4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. § 10.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. § 10.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. § 10.7 Der Käufer hat dem Verkäufer die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zurückzuschicken. Die Kosten für die Versendung trägt der Käufer.  § 10.8 Der Kunde trägt die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wenn die Ansprüche unbegründet sind. § 10.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. § 10.11 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 11 Verjährung                                                                                                                        

§ 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. § 11.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 13 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Haftung                                                                                                                                

§ 12.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. § 12.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur: a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. § 12.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. § 12.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. § 12.5 Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung oder durch unsachgemäße Reparatur durch den Kunden entstehen.

§ 13 Schlussbestimmungen

§ 13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. § 13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). § 13.3 Sollten die Klauseln auf den Kunden keine Anwendung finden, so gilt an Stelle dieser Klauseln das für die Rechtsform des Kunden anwendbare Recht. § 13.4 Gerichtsstand für vertragliche und außervertragliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldwert die Summe von 5000€ nicht übersteigt, ist das Amtsgericht Singen (Hohentwiel). Für o.g. Ansprüche mit einem Streitwert von mehr als 5000€ ist der Gerichtsstand das Landgericht Konstanz.

 
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